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Basierend auf dem Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vom 04.06.2021

Genauere Informationen unter: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Zeitraum: ab 04.06.2021 bis auf Weiteres

Auf Grundlage der SARS-CoV-2-Infektionschutzmaßnahmen Verordnung in der geltenden Fassung wurde von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa ein aktualisiertes Hygienekonzept zum 04.06.2021 festgelegt.
Mit unserem Hygienekonzept wollen wir einen reibungslosen Ablauf des Besuches gewährleisten und Besucher:innen wie Mitarbeiter:innen bestmöglich vor einer Infektion schützen. Alle aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats.

 

Voraussetzungen für den Ausstellungsbesuch

• Ein negativer Coronatest ist für den Ausstellungsbesuch nicht notwendig

• Besucher:innen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, dürfen die Galerie Nord nicht betreten

• Nachweis der Besucher:innen-Kette:

Zur Kontaktnachverfolgung werden folgende Daten von Besucher:innen erhoben:
Vor- und Nachname, vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anwesenheitszeit. Die Daten werden für vier Wochen sicher und ohne Zugang von Dritten aufbewahrt. Nach Ende dieser Frist werden die Daten vernichtet.

• FFP2-Maske

Besucher:innen sind weiterhin verpflichtet, in allen Innenräumen der Galerie eine FFP2-Gesichtsmaske zu tragen. Besucher:innen ab dem 14 Jahre. Das Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

• Abstandsregelungen

Es ist stets darauf zu achten, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Das Aufsichtspersonal weist beim Eintritt darauf hin.

• Händedesinfektion

Besucher:innen müssen sich beim Betreten der Galerie die Hände desinfizieren. Am Eingang steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.

• Husten- und Niesetikette

Besucher:innen sind verpflichtet die Husten- und Niesetikette einzuhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.

• Regelmäßiges Lüften

Die Galerie wird alle 30 Minuten gelüftet. Zusätzlich verfügt die Galerie Nord | Kunstverein Tiergarten über drei Luftreinigungsgeräte, welche die Sicherheitsmaßnahmen unterstützen.

• Maximal zulässige Personenanzahl

Die maximal zulässige Personenanzahl richtet sich nach der Gesamtgröße der Ausstellungsfläche. Pro Besucher:in stehen 10qm zur Verfügung.
In der Galerie Nord | Kunstverein Tiergarten bedeutet das, dass sich in der gesamten Galerie max. 28 Besucher:innen aufhalten dürfen.

 

Veranstaltungen

• Veranstaltungen in Innenräumen ohne Belüftung (max. 100 Teilnehmende):

Besucher:innen wird ein fester Sitzplatz zugewiesen
Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht, auch am Platz
Zur Kontaktnachverfolgung müssen die Veranstalter:innen Daten von Besucher:innen registrieren (s.o.)
Führungen in Gruppen bis zu 10 Teilnehmende dürfen stattfinden
Alle anwesenden Besucher:innen müssen negativ getestet (tagesaktueller Antigen-Schnelltest) bzw. geimpft oder genesen sein. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

• Veranstaltungen in Außenräumen (max. 250 Teilnehmende):

Teilnehmende müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern in allen Bereichen sowie beim Betreten und Verlassen der Veranstaltungsstätte einhalten. Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands gilt nicht für Ehe-oder Lebenspartner:innen, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht.
Das Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht für alle Teilnehmenden an Veranstaltungen sofern diese sich nicht an ihrem Platz aufhalten.
Der Mindestabstand am Sitzplatz kann unterschritten werden, sofern zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen die Maske auch am Platz getragen wird, oder alle anwesenden Besucher:innen negativ getestet (tagesaktueller Antigen-Schnelltest), geimpft oder genesen sind.

 

Änderungen vorbehalten.