Mit der Jubiläums-Programmreihe RE:VISION feiert der Kunstverein Tiergarten seine 20-jährige erfolgreiche Zusammenarbeit mit internationalen Künstler:innen aller Sparten.
Alle fast 1200 Künstler:innen, die in den vergangenen 20 Jahren in der Galerie Nord | Kunstverein Tiergarten ausgestellt haben, sind eingeladen, eine ihrer Arbeiten in einer limitierten und unverkäuflichen Publikation zu präsentieren. Die gesamte Auflage des Buchs wird in der Galerie Nord zu einer Raum-Buch-Installation präsentiert, die während der Ausstellungslaufzeit durchs (Um-)Blättern vom Publikum mitkuratiert wird. Daneben sind alle vertretenen Künstler:innen aufgerufen, ein Buch in der Ausstellung gegen ein künstlerisches Originalwerk als Leihgabe einzutauschen. Tradierte kuratorische Hierarchien werden dabei ebenso aufgebrochen wie herkömmliche Abläufe: Nach und nach entsteht eine komplett neue Ausstellung, die in ihrem finalen Format am Laufzeitende in einer Jubiläumsfeier kulminiert.
Weitere Informationen zur Ausstellung folgen bald!
Das Projekt wird gefördert durch den Fonds für Präsentationen zeitgenössischer Bildender Kunst der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
FAQs
Durch die hohe Anzahl an beteiligten Künstler:innen kann es bei einzelnen Rückfragen zu Verzögerungen kommen. Um den Prozess zu beschleunigen, schaut bitte zuerst, ob Eure Frage hier beantwortet ist!
A – EINREICHUNG DER ABBILDUNGEN
1. Welche Anforderungen gelten für die Bilddateien?
– farbig oder schwarz/weiß
– Format/Auflösung: DIN A4, lange Seite des Bildes 30cm bei 300 dpi (also mindestens 3600 x 2500 Pixel)
– Dateigröße: Originalgröße der Bilddatei (nicht komprimiert)
– mögliche Dateiformate: psd, tiff, jpeg, eps
– Dateiname bitte wie folgt:
○ für Einzelpersonen: Nachname_Vorname_Entstehungsjahr_hoch (oder “…quer” für Querformat)
○ für Gruppen: Künstler:innengruppe_Entstehungsjahr_hoch (oder “…quer” für Querformat)
2. Welche weiteren Informationen werden im Online-Formular abgefragt?
– Abgefragt werden Name, Titel und Entstehungsjahr der abgebildeten Arbeit, Name des/der Fotograf:in, sowie Angaben zur Vertretung der Reproduktionsrechte durch die VG Bild-Kunst (betrifft auch den/die Fotograf:in!): Wir bitten Dich um Freistellung.
3. Welche Art Abbildungen benötigen wir, was soll auf den Abbildungen zu sehen sein?
– Wir benötigen zwei Abbildungen von einer Deiner Arbeiten: einmal als Hochkant und einmal als Querformat.
– Es kann eine Einzelansicht oder eine Detailansicht einer Arbeit abgebildet sein. Wenn Du eine Installationsansicht einreichen möchtest, dann sollte es sich um die Installationsansicht aus der Galerie Nord handeln. Bei Installationsansichten aus anderen Galerien sollte die Raumsituation nicht wiedererkennbar sein.
– Sehr gern kannst Du die Arbeit zeigen, die Du im Kunstverein gezeigt hast – es kann aber auch eine andere Arbeit sein.
– Um keine Rechte anderer zu verletzen dürfen keine künstlerischen Arbeiten anderer oder erkennbare Menschen im Bild zu sehen sein.
4. Darf ich auch mehr als 2 Bilddateien einreichen?
– Nein.
5. Kann jede:r Einzelkünstler:in aus einer Künstler:innengruppe eine Abbildung einreichen?
– Nein. Wenn Ihr als Gruppe ausgestellt habt, dann könnt ihr auch nur eine Abbildung einreichen.
6. Können schwarz-weiß-Abbildungen eingereicht werden?
– Ja.
7. Sollen Hoch- und Querformat dieselbe Arbeit zeigen?
– Ja.
8. Muss die Abbildung dieselbe Arbeit zeigen, mit der ich ursprünglich vertreten war?
– Nein. Es kann auch eine andere Arbeit sein.
9. Ich bin Galerist:in von Künstler:in xy oder vertrete den Nachlass der/s Künstler:in xy. Darf ich auch Abbildungen einreichen?
– Ja, sehr gern! Wir setzen voraus, dass Du/Sie über die entsprechenden Rechte verfügen.
10. Kann ich nach der Deadline noch Bilder einreichen?
– Nein.
11. Ich wurde von Euch eingeladen, aber ein:e Künstler:in, die auch in der Galerie Nord ausgestellt hat, hat keine Einladung von Euch bekommen. Darf ich der Person Eure E-Mail weiterleiten?
– Ja, unbedingt, vielen Dank!
B – PUBLIKATION
12. Wo wird meine Abbildung abgedruckt?
– Eine Deiner eingereichten Abbildungen wird in der Jubiläumspublikation des Kunstvereins Tiergarten e.V. abgedruckt.
– Jedes Exemplar der limitierten Auflage wird im September/Oktober 2024 in der Galerie Nord ausgestellt.
13. Wie viele Abbildungen werden pro Künstler:in abgedruckt?
– Es wird eine Bilddatei, entweder im Hoch- oder Querformat abgedruckt.
14. Wer entscheidet, ob Hoch- oder Querformate abgebildet werden und nach welchen Kriterien?
– Die Auswahl erfolgt durch die Kuratorinnen in Zusammenarbeit mit dem Grafik-Team und folgt formalen Kriterien.
15. Wie wird mit meinen Reproduktionsrechten umgegangen?
– Die Einreichung Deiner Abbildungen betrachten wir als Einverständnis für den vollständigen und unveränderten Abdruck des Bildes in unserer Jubiläumspublikation.
– Wir gehen davon aus, dass Du über die entsprechenden Rechte verfügst.
– Es dürfen keine Rechte anderer verletzt werden, etwa durch sichtbare künstlerische Arbeiten anderer im Bild.
16. Wird mir das Buch vor Drucklegung digital zum Abgleich zugeschickt, zur Überprüfung meiner Abbildung und Daten?
– Nein, es erfolgt keine weitere Druckfreigabe von den Künstler:innen.
– Wir betrachten die Einreichung Deiner Abbildungen als Einverständnis für den vollständigen und unveränderten Abdruck in unserer Jubiläumspublikation.
17. Wann kann ich mein Buch abholen?
– Während der Laufzeit der Ausstellung kannst Du Dein Buchexemplar im Austausch gegen eine originale künstlerische Arbeit abholen.
18. Ich kann nicht persönlich in die Ausstellung kommen oder teilnehmen, möchte aber ein Buch haben, könnt ihr mir das Buch schicken?
– Nein, aber es ist möglich, auch nach der Ausstellung ein Buchexemplar im Kunstverein abzuholen.
19. Gibt es zusätzliche Belegexemplare?
– Nein.
20. Kann ich ein Buch kaufen?
– Nein. Die Publikation wird nicht kommerziell vertrieben und nicht verkauft. Die komplette Auflage ist limitiert. Jedem:r repräsentierte Künstler:in steht nur ein Exemplar zur Verfügung.
C – AUSSTELLUNG
Hier einige Vorab-Informationen zur geplanten Ausstellung. WICHTIG: Genauere Informationen werden hier demnächst bekannt gegeben.
21. Wann kann ich eine künstlerische Arbeit vorbeibringen?
– Während der Laufzeit der Ausstellung oder im Rahmen der Öffnungszeiten der Galerie.
22. Welche Art von Arbeiten kann ich einreichen?
– Die auszustellende Arbeit muss nicht der in der Publikation abgebildeten Arbeit entsprechen.
– Grundsätzlich sind alle Genres möglich, es gelten jedoch Einschränkungen!
– Die Größe physischer Arbeiten ist auf das Format des aufgeschlagenen Buchs begrenzt (genaue Maße folgen!)
– Vor Ort steht Personal und Werkzeug zur Installation der Werke zur Verfügung.
– Für Werke, die Technik benötigen, bitten wir um vorherige Absprache. Unser technisches Equipment ist begrenzt und wir können nicht garantieren, Monitore o. Ä. in passender Größe oder ausreichender Menge zur Verfügung stellen.
23. Muss ich mich anmelden, bevor ich eine Arbeit für die Ausstellung einreiche?
– Nein. Nur wenn Du Technik benötigst.
24. Kann ich meine künstlerische Arbeit an die Galerie schicken?
– Ja. Wir nehmen ab Anfang September Originalwerke entgegen. Wir können jedoch nicht für Versand und Rückversand aufkommen.
25. Ist meine künstlerische Arbeit versichert?
– Dazu stehen wir aktuell im Austausch mit unserer Versicherung und melden uns, sobald wir verlässliche Angaben machen können.
26. Bekomme ich ein Honorar für die Teilnahme?
– Nein, leider können wir keine Honorare für die Teilnahme an der Ausstellung zahlen.
27. Wann kann ich meine künstlerische Arbeit wieder abholen?
– Ende Oktober nach dem Abbau der Ausstellung kannst Du innerhalb einer Woche Dein Original wieder abholen.